Positionen NÖ

Jagd ist in Österreich derzeit noch auf Landesebene geregelt. Ergänzend zum Leitbild des ÖJVÖ tritt der Ökologische Jagdverband Niederösterreich für folgende Positionen ein.

ÜBERBETRIEBLICHE EIGENJAGD

Schaffung der gesetzlichen Voraussetzung zur Bildung einer überbetrieblichen Eigenjagd (zwei o. mehrere Grundeigentümer mit zusammenhängender Grundfläche von mind. 115 ha) und Gleichstellung zur einzelbetrieblichen Eigenjagd! Auch die Anbindung von einzelnen Grundstücken an eine Eigenjagd sollte möglich werden.

Ziel

  • Stärkung der rechtlichen Stellung des Grundeigentümers
  • Wegfall von Streitigkeiten und unbefriedigenden Wildschadensdiskussionen bei eigener Gestaltungsmöglichkeit von Jagdpachtverträgen bzw. durch Eigenbejagung
  • Mündiger Grundbesitzer übernimmt Verantwortung über Wald und Wildstand
  • Mehr Chancen für Jäger eine Jagd zu pachten
MASSNAHMENPAKET WILDEINFLUSSMONITORING (WEM)
  • "Der Wald zeigt wie gut die Jagd ist"
  • WEM Ergebnisse NÖ: ca. 71 % des Waldes zeigen starken Wildverbiss

Forderung bei starkem Wildeinfluss

  • Die Forstbehörde hat zu prüfen, ob § 100 NÖ-JG-Gefährdung des Waldes bzw. § 16 FG 75-Waldverwüstung im Bereich des WEM Erhebungspunktes vorliegt
  • Erhöhung des Abschusses mit Grünvorlage
  • Ersatzvornahme bei Nichterfüllung des Abschusses
  • Auflassung von Fütterungen im Waldschadensgebiet
  • Verlängerung der Schusszeit bei Reh-, Rot- und Gamswild außer führende und innehabende Stücke vom 1.5. bis 31.1. des Folgejahres
  • Vorschreibung von Zäunungen zu Lasten der Jagdausübungsberechtigten
REVIERBEWERTUNGSSYSTEM
  • analog zu den Oberösterreichischen Bestimmungen
  • Anpassung des Abschusses an die Biotopverträglichkeit und Schadenssituation
  • jährliche Waldbegehung durch den Bezirksförster, den Jagdausübungsberechtigten, den Jagdausschussobmann und den Grundeigentümer (Förderung des Dialoges)
  • Feststellung der Verjüngungs- und Schadenssituation - entsprechende Festlegung des jährlichen Mindestabschusses
JAGDPRÜFUNG IN DEN FACHSCHULEN
  • (Jungjägerkurse und Jagdprüfung durch Fachlehrer unter Berücksichtigung von aktuellen, wildbiologischen und waldbaulichen Erkenntnissen) - Forderung wurde bereits umgesetzt
  • (Möglichkeit der Jagdprüfung in der Fachschule im Rahmen der Facharbeiterausbildung - Prüfungskommission analog zur Zweitlehre) - Forderung wurde bereits umgesetzt
  • Möglichkeit zur Prüfung zum Jagdaufseher im Rahmen der Forstwirtschaftsmeister-Ausbildung in den landwirtschaftlichen Fachschulen 

Ziel

  • Aufwertung der landwirtschaftlichen Fachschulen und leichterer Zugang für Grundeigentümer zur Jagdausübung
  • Kostenersparnis
  • Förderung des Interesses der Grundeigentümer für die Jagd
  • Mehr Jungjäger und Aufsichtsjäger vor allem aus den Reihen der Grundeigentümer
WILDSCHADEN - VERURSACHERPRINZIP
  • die Kosten des gesamten Wildschadensverfahrens inklusive der Wildschadenserhebungskosten gehen zu Lasten des Jagdausübungsberechtigten
  • keine Schlechterstellung gegenüber anderer Schadenersatzforderungen lt. ABGB
  • Verjährung nach 2 Jahren ab Feststellung des Schadens
LIBERALISIERUNG DES ABSCHUSSES
  • Aufhebung der Kronenhirschregelung bei Rotwild
  • Schusszeitausdehnung beim Rehbock vom 1. Mai bis 31. Dezember
  • Ausweisung der Lebensräume für Rot- und Gamswild durch Wildbiologen - außerhalb dieser Gebiete: liberale Schusszeiten sowie Ausweitung der Möglichkeit des Überschießens bei Nachwuchsstücken und weiblichen Tieren auf Gamswild (analog zum Reh- und Rotwild)
"WAIDGERECHTIGKEIT" für Beutegreifer
  • Schonzeit für Fuchs, Steinmarder, Iltis, Marderhund, Großes und Kleines Wiesel (vgl. B. Hespeler: "Raubwild - heute")
  • Das Töten ohne Sinn (ohne Verwertungsmöglichkeit) entspricht nicht der Nachhaltigkeit und Waidgerechtigkeit der Jagd - Schusszeit im Winter bringt die Möglichkeit der Verwendung des Balges
  • Im Ökosystem gibt es keine "Schädlinge". Die ganzjährige "Bekämpfung" des "Raubwildes", auch während der Jungenaufzucht, bringt weniger als Biotop verbessernde Maßnahmen für bedrohte Tierarten, schadet dem Ansehen der Jagd, ist nicht waidgerecht und entspricht nicht einem modernen Tierschutz
ABKEHR VOM TROPHÄENKULT
  • kein Zwang zur Vorlage der Trophäen bei der Hegeschau
  • Naturschau unter Einbindung von Naturschutzverbänden einführen (Förderung des Dialoges)
  • Verbot der Rehwildfütterung in Gebieten mit starken Wildeinfluss lt. Wildeinflussmonitoring
  • "Wild soll wild bleiben" - keine Domestizierung durch Fütterung (Fütterung ausschließlich in tatsächlichen Notzeiten nur mit Heu)
JAGDPERIODE VERKÜRZEN
  • Überarbeitung der Musterjagdpachtverträge in der VO zum NÖ-Jagdgesetz mit leichteren Ausstiegsklauseln und vereinfachten Wildschadensabgeltungen
  • klare Regeln - weniger Streit
  • Verkürzung des Verpachtungszeitraumes von 9 auf 5 Jahre
ZIVILDIENER
  • Möglichkeit der Jagdausübung
  • Aufhebung der 15-Jahres-Frist und des Waffenverbotes für Jagdwaffen
GATTER
  • Verbot von Jagdgattern die unter den Begriff "umfriedete Eigenjagden" geführt werden
  • Einschränkung der Fleischgatter (strengere Kennzeichnungspflicht des Fleisches = kein Wildbret und auch nicht als solches zu verkaufen)
VERBOT DES ABSCHUSSES VON HAUSTIEREN
  • Der Abschuss von wildernden Hunden und Katzen schadet der gesellschaftlichen Akzeptanz der Jagd mehr als er jagdlich bringen kann